Daher ist es für Sie zunächst einmal wichtig zu wissen, dass es drei Therapieverfahren gibt, die in Deutschland von den gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt werden. Hierbei handelt es sich um:
Für den Patienten ist es wichtig, gemeinsam mit dem Therapeuten zu besprechen, welches Verfahren im Einzelfall am geeignetsten ist.
Alle anderen Therapieformen, wie etwa Gestalttherapie, Familientherapie, Bioenergetik, Körperpsychotherapie etc. werden von den Krankenversicherungen nicht anerkannt. Dies wird mit der mangelnden wissenschaftlichen Überprüfung dieser Verfahren begründet. Daher werden die Kosten solcher Psychotherapien für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattet.
Zur psychoanalytischen Psychotherapie und zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie haben Sie auf meiner Homepage bereits einige Informationen finden können.
Für Sie könnte wichtig sein: Nicht jeder Psychotherapeut darf jede Form der Psychotherapie ausüben. Vielmehr benötigt jedes der drei Verfahren eine eigene Zulassung. Ich arbeite psychoanalytisch und tiefenpsychologisch fundiert.
Zu den Unterschieden der Psychotherapieverfahren gehören auch Unterschiede in der Anzahl der Behandlungsstunden, die hierfür notwendig sind und von den Krankenkassen genehmigt werden.
Dabei gilt grundsätzlich, dass Psychotherapeuten mit einer Zulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 100 Stunden bei einem Patienten abrechnen dürfen, bei einem Psychotherapeuten mit Zulassung für Psychoanalyse können pro Patient bis zu 300 Stunden abgerechnet werden, Gruppentherapie kann (muss nicht!) bis zu 150 Doppelstunden (à 100 Minuten) dauern.
Die Krankenkasse gewährt also die Zeit, die es braucht, um eine seelische Veränderung herbeizuführen.
© Susanne Königs