Den Titel "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeutin“ darf nur führen, wer als Diplom-Psychologin ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung ihrer psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Dazu ist eine dreijährige Vollzeit- oder eine mindestens fünfjährige Teilzeitausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut mit einem entsprechenden Abschluss notwendig.
Außer diesen PsychologInnen dürfen sich ÄrztInnen als "PsychotherapeutInnen" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Als therapeutische Verfahren sind die Psychoanalyse, die systemische Therapie und die Verhaltenstherapie zugelassen. Die tiefenpsychologisch fundiert arbeitende Therapeutin muss eine analytische Grundausbildung absolviert haben, da es sich hierbei um ein analytisch orientiertes Verfahren handelt.